Das BFH-Urteil V R 2/22 (V R 6/18) vom 21. April 2022, ist lt. BMF ausschließlich auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln anzuwenden, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Aufmachung oder der Menge der Abgabe beim Verkauf, dass diese nicht zum Verbrennen bestimmt sind (Az. III C 2 – S-7221 / 19 / 10002 :004).
EU-Vorschläge zur Gewinnbesteuerung – kommen noch Verbesserungen für Unternehmen?
Mit „BEFIT” will die EU einen Rahmen für eine einfachere und rechtssicherere Unternehmensbesteuerung in Europa schaffen. Doch das Konzept ist noch nicht in trockenen Tüchern,