Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2025 bekannt (Az. III C 3 – S 7492/00026/007/012).
Abriss einer „Schrottimmobilie“ zu Recht angeordnet
Die Stadt Gelsenkirchen durfte den Abriss einer sog. Schrottimmobilie gegenüber der Eigentümerin anordnen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 6 K 4422/23).