Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2025 bekannt (Az. III C 3 – S 7492/00026/007/012).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,