Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2025 bekannt (Az. III C 3 – S 7492/00026/007/012).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht