Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2026 bekannt (Az. III C 3 – S 7492/00026/008/009).
BFH zur Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Nachversteuerung im Sinne des § 34a Abs. 5 Satz 2 EStG auch bei der Übertragung von