Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Das FG Hamburg entschied, dass dies auch der Fall sein kann, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können (Az. 5 K 190/22).
Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Streit um die Arbeit einer Ärztin bei der „zweiten Leichenschau“
Die von einer Ärztin oder einem Arzt vor einer Feuerbestattung durchgeführte zweite Leichenschau stellt keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az.