Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug – Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17)

In seinem Folgeurteil zum EuGH-Urteil vom 16.09.2020 hat der BFH mit Urteil vom 16.12.2020 abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unternehmerisch veranlassten Leistungsbezug zulässig ist, der unentgeltlich an einen Dritten weitergeliefert wird, sowie eine daraus resultierende unentgeltliche Wertabgabe nicht besteuert wird, wenn kein unversteuerter Endverbrauch droht. Das BMF teilt die darauf folgende Änderung des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7109 / 19 / 10004 :001).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundestag verabschiedet Rentenpaket 2025

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um: zum Rentenniveau, zur Mütterrente und zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Fragen