In seinem Folgeurteil zum EuGH-Urteil vom 16.09.2020 hat der BFH mit Urteil vom 16.12.2020 abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einem mittelbar unternehmerisch veranlassten Leistungsbezug zulässig ist, der unentgeltlich an einen Dritten weitergeliefert wird, sowie eine daraus resultierende unentgeltliche Wertabgabe nicht besteuert wird, wenn kein unversteuerter Endverbrauch droht. Das BMF teilt die darauf folgende Änderung des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7109 / 19 / 10004 :001).
Inflationsraten insbesondere bei Familien gesunken durch Tankrabatt und geringere Teuerung bei Nahrungsmitteln
Die Inflationsrate in Deutschland sank im Mai 2026 auf 2,6 Prozent, wobei insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen durch den Tankrabatt und die geringe