Unfälle mit E-Scootern: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung

Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigte zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür sollen eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt und die Haftung von Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern verschärft werden. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett am 18.03.2026 beschlossen hat.

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