Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, ist dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 202/21).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: