Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, ist dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 202/21).
IW-Konjunkturprognose: Investitionsstau bedroht Wohlstand
Die deutsche Wirtschaft hat das Krisenjahr 2022 besser überstanden als zunächst befürchtet. Doch Unsicherheit, Inflation und hohe Energiekosten belasten den Aufschwung: Für 2023 rechnet das