Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, ist dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 202/21).
Synchrone Duplex-Garagen: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Warnhinweise
Das AG München entschied, dass der Mieter eines Duplex-Stellplatzes einen Schadensersatzanspruch gegen die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft hat, da sie es unterlassen hatte, Warnhinweise zum „besonderen“ Verhalten