Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung in einem Antrag dazu auf, „überflüssige und belastende Bürokratie rasch und spürbar abzubauen“. U. a. sollen im Bereich des Steuer- und Handelsrechts die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Einklang mit zeitnahen Betriebsprüfungen deutlich verkürzt werden.
Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes bei Arbeit in mehreren Staaten
Der EuGH stellt klar, wie das anwendbare Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes zu bestimmen ist (Rs. C-485/24).