Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fordert die Bundesregierung in einem Antrag dazu auf, „überflüssige und belastende Bürokratie rasch und spürbar abzubauen“. U. a. sollen im Bereich des Steuer- und Handelsrechts die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Einklang mit zeitnahen Betriebsprüfungen deutlich verkürzt werden.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.