Das BMF teilt mit, dass der Anwendungszeitraum des Schreibens vom 31. März 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird (Az. IV C 2 – S 1900/01934/009/023).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese