Unternehmen mit starker Mitbestimmung durch Arbeitnehmer agieren nachhaltiger: Sie tun im Durchschnitt deutlich mehr, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen einzusparen, sie setzen häufiger umweltfreundliche Innovationen um, kontrollieren die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette stärker und bieten generell bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung.
Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG
Grundsätzlich kann eine Kapitalgesellschaft in ihrer Privatautonomie nur in dem Umfang beschränkt werden, in welchem eine unsachliche Diskriminierung in Betracht kommt. Dies ist nicht der