Untersagung der Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück rechtmäßig

Das LG Köln hat entschieden, dass sowohl die Haltung von Hähnen als auch Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln die klagenden Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz beeinträchtigt und insoweit das vorangegangene amtsgerichtliche Urteil bestätigt (Az. 13 S 202/23).

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