Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Monteursunterkunft

Die ungenehmigte Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Monteursunterkunft darf nach einem Beschluss der VG Neustadt an der Weinstraße untersagt werden (Az. 4 L 1213/23.NW).

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