„Unverhofft kommt oft“ – Kein Schadensersatz für (zu) kurzfristige Zulassung zum Weihnachtsmarkt während der Corona-Pandemie

Schuldet die Stadt als Veranstalterin eines Weihnachtsmarktes den Ersatz entgangenen Gewinns, wenn dem Standbetreiber eine Marktteilnahme aufgrund einer kurzfristigen Zusage der Stadt nicht möglich ist? Diese Frage hatte das OLG Oldenburg zu klären.

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