Schuldet die Stadt als Veranstalterin eines Weihnachtsmarktes den Ersatz entgangenen Gewinns, wenn dem Standbetreiber eine Marktteilnahme aufgrund einer kurzfristigen Zusage der Stadt nicht möglich ist? Diese Frage hatte das OLG Oldenburg zu klären.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)