Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage festgestellt. Das vorlegende Gericht hat nicht hinreichend begründet, weshalb es für eine Entscheidung des Ausgangsverfahrens auf die Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Normen ankommen sollte (Az. 2 BvL 21/14).
Beirat der WPK: Bericht über die Sitzung am 19. Juni 2026
Der Beirat der WPK kam am 19. Juni 2026 zu seiner letzten Sitzung der Amtszeit 2022 bis 2026 zusammen.