Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem „Cum-Ex“-Fall

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog. Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1816/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Wer sponsert hier wen?

Kann ein Sponsor von einem anderen Sponsor die Übernahme von Übernachtungskosten von Fußballspielern des gemeinsam gesponserten Vereins verlangen, wenn er davon ausging, der andere Sponsor