Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem „Cum-Ex“-Fall

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog. Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1816/23).

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