Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers nicht zur Entscheidung angenommen, die sich u. a. gegen ein Revisionsurteil des VIa. Zivilsenats (Hilfssenat) des BGH in einem sog. Dieselverfahren richtet (Az. 2 BvR 1440/23). In dem angegriffenen Urteil hatte der BGH erstmals entschieden, dass eine deliktische Haftung der Fahrzeughersteller wegen Verletzung von Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht kommt.
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1.