Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Einsatz eines Arzneimittels nach erfolglos verlaufenem Zulassungsverfahren

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde verworfen, die sich gegen die sozialgerichtliche Bestätigung der Ablehnung einer Kostenübernahme für ein Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung wendet (Az. 1 BvR 1863/23).

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