Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die jeweils von Elternteilen erhoben worden sind, denen trotz von ihnen in familiengerichtlichen Verfahren begehrter konkreter Regelungen des Umgangs mit ihren nicht bei ihnen lebenden Kindern solche jeweils versagt worden sind (Az. 1 BvR 316/24 und 1 BvR 810/25).
Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung