Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen

Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az. II ZB 13/23). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge