Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endete am 31.10.2023. Nach Angaben des BMWK soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31.01.2024. Darauf weist der DStV hin.
Jedes zweite deutsche Unternehmen sieht Anzeichen für Brain Drain aus den USA
Die Politik der neuen US-Regierung könnte die Gewichte im transatlantischen Arbeitsmarkt spürbar verschieben: 54 Prozent der deutschen Unternehmen sehen die USA seit Trump als weniger