Trotz des freien Warenverkehrs innerhalb der EU gelten für die Einfuhr bestimmter Konsumgüter aus einem EU-Land in ein anderes bestimmte Vorschriften. Die Nichteinhaltung der festgelegten Freimengen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können, kann zur Beschlagnahmung Ihrer Waren, einer Geldstrafe oder sogar einer strafrechtlichen Verfolgung führen.
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Die Verwendung eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Verwaltungsgericht entbindet einen Kläger bei elektronischer Klageerhebung grundsätzlich nicht davon, seine