Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 125/23).
Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2025 veröffentlicht
Die Familiensenate des Kammergerichts Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.