Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 125/23).
Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum Entlastung – Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen gehen weitgehend leer aus
Nach den Plänen der Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit