Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 125/23).
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Tankanhängern
Ein Tankanhänger ist dann nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn er auch dafür genutzt wird, um die in landwirtschaftlichen Betrieben geernteten bzw. anfallenden Produkte zur