Urteil zu PlayStation Plus: Sony muss Zustimmung für Preiserhöhungen einholen

Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken. Diese Klauseln in den Abonnement-Bedingungen waren rechtswidrig. So entschied das KG Berlin (Az. 23 MK 1/23) nach einer Klage des vzbv gegen Sony Interactive Entertainment Europe, das die Abonnements in Europa vertreibt.

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