Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken. Diese Klauseln in den Abonnement-Bedingungen waren rechtswidrig. So entschied das KG Berlin (Az. 23 MK 1/23) nach einer Klage des vzbv gegen Sony Interactive Entertainment Europe, das die Abonnements in Europa vertreibt.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür