Urteil zu Solaranlagen im Weltkulturerbe Goslar

Nach den geltenden Regelungen des Bundes- und Landesrechts müssen die Behörden Solaranlagen in aller Regel auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigen. Die Nutzung erneuerbarer Energien habe weitgehend Vorrang. Für „atypische Situationen“ sehe das Gesetz aber Ausnahmen vor- wie im vorliegenden Fall beim VG Braunschweig (Az. 2 A 21/23).

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