Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat das BSG entschieden (Az. B 5 R 10/23 R).
WPK Magazin Ausgabe 2/2026
Die WPK hat ihr Magazin 2/2026 veröffentlicht.