Verantwortlichkeit des Käufers für die richtige Bestellung einer Einbauduschkabine

Das AG München hat entschieden, dass der Käufer für die richtige Bestellung – hier einer Einbauduschkabine – verantwortlich ist. Ihm steht kein Schadensersatzanspruch und kein Rückgaberecht zu (Az. 191 C 10665/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im November 2025

Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2025. Die Weichen sind gestellt, damit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgen können. Verbraucherinnen