Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2022 rechtswidrig

Die für das Jahr 2022 von der beklagten Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erhobene Verbandsgemeindeumlage, die sich aus einer allgemeinen Umlage und einer Sonderumlage zusammensetzt, welche seit der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg als Schulden- und Disparitätenausgleich von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg erhoben wird, ist rechtswidrig. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 695/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Stimmung im Mittelstand tritt auf der Stelle

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch stark aufgehellt, im April nun stagnierte das Geschäftsklima nahezu. Damit liegt das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weit unter