Die für das Jahr 2022 von der beklagten Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erhobene Verbandsgemeindeumlage, die sich aus einer allgemeinen Umlage und einer Sonderumlage zusammensetzt, welche seit der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg als Schulden- und Disparitätenausgleich von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg erhoben wird, ist rechtswidrig. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 695/23).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann