Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Das teilt das BMAS mit.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).