Das Verbot der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war nicht zu beanstanden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 3.22).
Keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Beseitigung von „wildem Müll“ auf frei zugänglichem Grundstück
Der Eigentümer eines frei zugänglichen Grundstücks ist nicht Besitzer von dort verbotswidrig abgelagertem Abfall und muss diesen daher nicht beseitigen. Das gilt auch für den