Bei einer Auslandsreise kann der Verbraucher den Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen. Das gilt auch dann, wenn Verbraucher und Reiseveranstalter in ein und demselben Mitgliedstaat ansässig sind. So entschied der EuGH (Rs. C-774/22).
Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers
Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig