Der Rat der EU hat eine Richtlinie endgültig gebilligt, mit der der bestehende Rahmen für die alternative Streitbeilegung (AS) aktualisiert, vereinfacht und verbessert wird. Die alternative Streitbeilegung bezieht sich auf Methoden zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, in der Regel mit Unterstützung eines neutralen Dritten.
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.