Vereinfachtes Stundungsverfahren bei Rückforderungen von Corona-Hilfen

Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern hat auf Anregung der Vereinigung der Unternehmensverbände ein einfaches und unbürokratisches Verfahren zur Stundung von Rückforderungen bei den Corona-Hilfen entwickelt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Steuereinnahmen: Deutschland braucht Reformen

Die jüngste Steuerschätzung zeigt einmal mehr: Ohne Wachstum stockt der Mittelzufluss in die öffentlichen Kassen. Vor allem Umsatz- und Lohnsteuer tragen zur Stabilisierung des Steueraufkommens