Das BVerfG hat das Verfahren zu einer Richtervorlage des Bundesfinanzhofs eingestellt. Die Richtervorlage betraf mit der Regelung des § 50d Abs. 10 EStG eine Vorschrift aus dem internationalen Steuerrecht. Gegenstand dieser Bestimmung ist die steuerliche Behandlung von Einkünften, die aus einer grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehung zwischen einer Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter erzielt werden (Az.2 BvL 15/14).
Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
Der BGH hat entschieden, dass die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten bei der Publikumswerbung mit Werbegaben für Medizinprodukte bei 1 Euro zu ziehen ist (Az. I