Verfahrenskommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht künftig elektronisch möglich

Der Bundestag hat am 22.02.2024 in 2./3. Lesung die gesetzlichen Grundlagen für die „sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation“ mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen (BT-Drucks. 20/9043).

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