Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin (Vertrieb von Balkonkraftwerken) im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet (Az. 1 BvR 1728/23).
„Automatenshop“ darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Das VG Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der