Verfassungsfeindliche Chatnachrichten können Einstellung in die Polizei verhindern

Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 36 K 384/22).

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