Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies entschied das OLG Zweibrücken (Az. 7 U 45/23).
Verbraucherschutz: Rat gibt endgültig grünes Licht für mehr Schutz für Pauschalreisende
Der Rat der EU hat eine Richtlinie zur Überarbeitung der Vorschriften über Pauschalreisen angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird der Schutz von Reisenden gestärkt, die