Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass der Besucher einer im Außenbereich einer Gaststätte liegenden Terrasse, deren Belag einen rustikalen, mediterranen Eindruck vermittelt, nicht mit einer vollständig ebenen Fläche rechnen kann. Der Gastwirt sei nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand der Terrasse herzustellen. Gäste müssten ihren Gang den erkennbaren Bedingungen der Örtlichkeiten anpassen (Az. 11 U 33/23).
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge
Die WPK fordert die Gleichstellung von vBP mit WP in neuer Vorbehaltsaufgabe.