Das LG Osnabrück wies die Klage einer Zuschauerin eines Auto-Cross-Rennens ab, da dem Veranstalter keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden konnte und der ungewöhnliche Unfall für ihn nicht vorhersehbar war (Az. 1 O 2326/25).
„Medium“: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen
Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich die Antragstellerin, die sich selbst auf ihrer Homepage als „Medium“ bezeichnet, u. a.