Das LG Osnabrück wies die Klage einer Zuschauerin eines Auto-Cross-Rennens ab, da dem Veranstalter keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden konnte und der ungewöhnliche Unfall für ihn nicht vorhersehbar war (Az. 1 O 2326/25).
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde
Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei