Verlängerung der Fristen für den Erlass von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Sektoren als auch für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten beschlossen

Rat und EU-Parlament haben am 07.02.2024 eine vorläufige Einigung im Hinblick auf die Verlängerung der Fristen für den Erlass von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für bestimmte Sektoren wie auch für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten erzielt.

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