In Anbetracht der umfassenden Änderungen der Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, die ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden sind, werden die Fristen für die Abgabe der Erklärungen zur gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 4 AStG und für die Abgabe der Anzeigen nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG für das Feststellungsjahr 2022 nach § 109 Abs. 1 AO lt. BMF allgemein verlängert (Az. IV B 5 – S-1365 / 21 / 10001 :003).
Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags des Berufungsklägers in einem Erbschaftsstreit
Das OLG Hamm hat den Prozesskostenhilfeantrag des Berufungsklägers in einem Erbschaftsstreit zurückgewiesen. Gegenstand der Berufung waren noch etwaige Pflichtteilsansprüche des Berufungsklägers gegen seine Schwestern als