Das BMF teilt die Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG mit (Az. IV C 2 – S 1900/22/10045 :001).
Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a EStG
Das BMF hat ein neues Schreiben zur Bewertung von Tieren für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe veröffentlicht. Es gilt auch für Betriebe, die Einkünfte aus