Das LG Berlin II hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung i. H. v. 11.000 Euro wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert (Az. 66 S 24/24).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht