Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Durchbruch bei Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Monaten in der Breite der deutschen Wirtschaft angekommen. Inzwischen nutzt etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) KI. Vor einem