Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich stärkt die Bundesregierung die Bekämpfung von Finanzkriminalität im Immobiliensektor. Das BMF hat im Einvernehmen mit dem BMJ die Änderungsverordnung zu der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) erlassen. Sie wurde am 20. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 17. Februar 2025 in Kraft.
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: China stabilisiert den Welthandel
Der Containerumschlag-Index des RWI Essen ist laut aktueller Schnellschätzung im September mit saisonbereinigt 136,7 Punkten gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Ohne den deutlichen Anstieg des