Eine Verordnung zur Anpassung der Energiepreisbremsengesetze soll den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Das BMWK legt im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vor. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt.
Klage auf Temporeduzierung auf Autobahn 565 bei Bonn-Röttgen abgewiesen
Ein Ehepaar aus Bonn-Röttgen hat keinen Anspruch auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 565 in Höhe ihres Stadtteils auf 80km/h. So entschied das