Eine Verordnung zur Anpassung der Energiepreisbremsengesetze soll den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Das BMWK legt im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vor. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt.
Eng gefasste Änderungen von IAASB-Standards infolge des IESBA-Projekts zur Nutzung der Tätigkeit von externen Sachverständigen
Das International Auditing and Assurance Board hat die eng gefassten Änderungen von einigen Standards infolge des Projekts des International Ethics Standards Board for Accountants zur