Eine Verordnung zur Anpassung der Energiepreisbremsengesetze soll den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Das BMWK legt im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vor. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt.
KMU wiesen Ende 2025 mehr Umsatz und Gewinn auf
Zum Jahresende 2025 haben sich die Umsätze und Gewinne in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lt. IfM Bonn verbessert. Dagegen trübte sich das Investitionsverhalten