Das AG München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises für eine Pauschalreise in Höhe von 3.998 Euro ab. Die Nichtbeförderung des Reisegepäcks führt bei verpasster Gepäckaufgabe nicht zur Kündigung des Reisevertrages auf Grund eines Reisemangels (Az. 158 C 4570/20).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.